Liebe Leserin, lieber Leser,
sind Sie Experte/in in Ihrer Branche?
Wollen Sie Ihr Wissen vermarkten?
Wie?
Mit der Akademie für Online Marketing (AFOMA)!
Liebe Leserin, lieber Leser,
nicht jeder Gründer benötigt für seine geplante Unternehmung einen Kredit, der sich über mehrere Zehntausende Euro bewegt, oft reicht auch eine kleine Finanzspritze die man dann im Fachbereich als einen Mikrokredit oder eine Mikrofinanzierung gezeichnet. Die gewünschte Kreditsumme beläuft sich ab Darlehensgrößen von 1,00 Euro bis maximal 20.000 Euro. Wenn Sie für die angestrebte Selbstständigkeit einfach nur noch ein bisschen Geld benötigen, um ihr Projekt umzusetzen, ist ein Mikrokredit oft die Rettung, damit Sie endlich in ein neues Leben starten können.
Liebe Leserin, lieber Leser,
beim Online Marketing ist eine klare Strategie und Festlegung des Tätigkeitsbereiches elementar wichtig, um direkt von Beginn an die Basis zu schaffen, um im Online Marketing bestehen zu können. Ohne eine sinnvolle Strategie und vorherige Sondierung des Online Markts, sind die Erfolgschancen wesentlich geringer oder zumindest umständlicher erreichbar.
Liebe Leserin, lieber Leser,
letzten Samstag, 28.04.2012, hat AFOMA (Akademie für Online Marketing) alle Mitglieder in dem Mitgliederbereich hinein gelassen. Alle Nichtmitglieder können auch sofort einsteigen. Sie brauchen sich nur registireren und schon können Sie alles im Mitgliederbereich nutzen, z. B. kostenlose und auch kostenpflichtige Seminare ansehen über vierschiedene Themen im Online Marketingbereich. Registrieren Sie sich noch heute unter AFOMA!
Liebe Leserin, lieber Leser,
in der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt wird, dass ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis irrtümlich als versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung bewertet wurde. Die nachträglichen Korrekturen waren mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich im November 2011 nunmehr auf eine vereinfachte Vorgehensweise geeinigt.
Hallo liebe Leserin und lieber Leser,
in meinem letzten Blogartikel „AFOMA – Akademie für Online Marketing) geht Online“ habe ich Ihnen die neu gegründete Akademie vorgestellt. Über 50 Autoren haben sich bis heute bei AFOMA als Spezialisten für Ihr Arbeitsgebiet registriert. Jeder Autor hat Lehr-Videos über sein Thema erstellt und in AFOMA veröffentlicht. Das sind kostenlose sowie aus kostenpflichtige Videoseminare.
Jeder Autor wird bei AFOMA vorgestellt. Ich bin am Freitag, 13.04.2012 vorgestellt worden. Dafür habe ich ein Video erstellt. Schauen Sie sich doch das Video an! Klicken Sie auf das Bild!
Liebe Leserin und lieber Leser,
AFOMA ist die Abkürzung für Akademie für Online Marketing. Sie hat zwei Zielgruppen:
- Experten im Online-Marketing-Bereich: Sie können ihr Wissen über diese Plattform besser vermarkten
- Konsumenten: Sie können mehr über Online-Marketing lernen und an den Schulungen der Experten mitverdienen.
Die Experten und die Konsumenten haben die Möglichkeit, durch die Kommunikationsfunktionen sich in besser zu vernetzen.
Liebe Leserin und lieber Leser,
Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden. Bei dem Chi-Quadrat-Test handelt es sich um ein statistisch-mathematisches Verfahren, bei dem empirisch beobachtete mit theoretisch erwarteten Häufigkeiten verglichen werden. Mit dieser Methode wird unterstellt, dass der prozentuale Anteil aller Zahlen von 0 bis 9 ungefähr gleich groß sein muss. Da jeder Mensch unbewusst Vorlieben für diverse Zahlen hat, wird ein Unternehmer, der seine Zahlen manipulieren will, genau diese „Lieblingszahlen“ häufiger verwenden.
Letzte Woche habe ich eine sehr interessante Information von Herrn Dominik Eickemeier, Rechtsanwalt, erhalten. Er beschrieb eine Anfrage eines Gründers in seiner Kanzlei wie folgt:
Die Aussagen und Fragen des Gründers:
Der Gründer will eine Internetadresse sichern, und zwar mit einem Phantasienamen. Diese Domain will er mittelfristig gewerblich nutzen. Er hat bereits bei verschiedenen Stellen recherchiert, und zwar beim
- Registerauszug beim Deutschen Patent- und Markenamt (http://register.dpma.de)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (http://oami.europa.eu)
- WIPO (World Intellectual Property Organization: www.wipo.int)
- DENIC (Wunschdomain frei? – www.denic.de )
Nach seiner Recherche ist nirgendwo ein Markeneintrag mit diesem Namensbestandteil vorhanden. Jetzt fragt der Gründer, ob er noch irgendwo anders danach recherchieren muss.



