Letzte Woche habe ich eine sehr interessante Information von Herrn Dominik Eickemeier, Rechtsanwalt, erhalten. Er beschrieb eine Anfrage eines Gründers in seiner Kanzlei wie folgt:
Die Aussagen und Fragen des Gründers:
Der Gründer will eine Internetadresse sichern, und zwar mit einem Phantasienamen. Diese Domain will er mittelfristig gewerblich nutzen. Er hat bereits bei verschiedenen Stellen recherchiert, und zwar beim
- Registerauszug beim Deutschen Patent- und Markenamt (http://register.dpma.de)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (http://oami.europa.eu)
- WIPO (World Intellectual Property Organization: www.wipo.int)
- DENIC (Wunschdomain frei? – www.denic.de )
Nach seiner Recherche ist nirgendwo ein Markeneintrag mit diesem Namensbestandteil vorhanden. Jetzt fragt der Gründer, ob er noch irgendwo anders danach recherchieren muss.
Das IT-Unternehmen 1&1 startet eine beispiellose Gründerinitiative: Ein halbes Jahr lang können Existenzgründer den Service für eine kostenlose Homepage nutzen. Das Serviceangebot gestattet es, eine professionelle Webseite in wenigen Minuten und ohne Programmierkenntnisse zu erstellen, Office-Paket inklusive.
Die Nutzung des Internets birgt mögliche Gefahren. Vor allem:
- Import von Computerviren, die Ihre Daten vernichten könnten;
- Herunterladen von Programmen, die andere Funktionen ausführen, als Sie glauben;
- Zugriffsmöglichkeiten Anderer auf Ihre Daten.



