Die elektronische Lohnsteuerkarte sollte ab Anfang 2012 vieles leichter machen. Jetzt geht das Finanzministerium ein Schritt zurück. Es gibt Technik-Probleme. Darum kann die elektronische Lohnsteuerkarte nicht termingerecht am 1. Januar 2012 an den Start gehen. Der Grund dafür sind „Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens“, teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite mit. Die Einführung der elektronische Lohnsteuerkarte soll nun "zu irgendeinem Datum im zweiten Quartal 2012" erfolgen, erklärte Silke Bruns, Sprecherin im Finanzministerium. Das genaue Datum wird Mitte November 2011 von einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern festgelegt.
Die alte Lohnsteuerkarte aus Papier ist bereits in diesem Jahr abgeschafft worden. Bis Ende 2011 gilt noch die Lohnsteuerkarte von 2010. Ab 01.01.2012 gibt es die Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr.
Minijobs
Unter Minijobs versteht man die 400-Euro-Jobs oder auch die geringfügige Beschäftigung. Die Definition können Sie hier nachlesen!
Die Personal-Service-Agenturen (PSA) sind Bestandteil des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, einem Teil der so genannten Hartz-Gesetze. Bei den Personal-Service-Agenturen (PSA) handelt es sich um Zeitarbeitsunternehmen, die im Rahmen von Ausschreibungen von den Agenturen für Arbeit beauftragt werden.
Kommen auch nach erneuter Ausschreibung keine PSA-Verträge zustande, kann sich die Agentur für Arbeit an Verleihunternehmen beteiligen. Ist dies ebenfalls nicht möglich, kann die Agentur für Arbeit eine eigene PSA gründen. Nicht in jedem Agenturbezirk muss es eine Personal-Service-Agentur geben.
Arbeiter und Angestellte
Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und mit Hilfe eines Beitragsnachweises bei der Krankenkasse des Beschäftigten melden und überweisen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Neu gegründete Unternehmen sind in der Regel nicht an Tarifverträge gebunden, es sei denn, sie sind bereits Mitglied eines Arbeitgeberverbands oder sie unterliegen einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag (z.B. im Baugewerbe, im Dachdecker-, Elektro-, Friseur-, Gebäudereinigerhandwerk, Wach- und Sicherheitsgewerbe). Tarifverträge sind ggf. vorrangig zu berücksichtigen.
Die zwei Kernfragen modernen Personalmanagements sind:
- Wie und wo finde ich gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
- Wie fördere ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt?
Die Einstellung von neuen Mitarbeitern und das Personalmanagement werden bei Existenzgründungen und in mittelständischen Betrieben eher spontan und wenig vorausschauend betrieben. Eine wichtige Ursache: Die Auswahl und Entwicklung von Personal ist Chefsache. Der Chef hat aber wegen des Alltagsgeschäfts dafür keine Zeit. So wird eine systematische Personalentwicklung meist erst dann betrieben, wenn Probleme auftreten.



