Der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige beträgt ab den 01.01.2012 in den alten Bundesländern 78,75 Euro und in den neuen Bundesländern 62,70 Euro. Gegenüber vom Vorjahr (2011) ist das eine Verdoppelung. Im Vergleich zu 2010 sogar eine Vervierfachung.
Am 24.10.2010 wurde im „Beschäftigungschancengesetz“ die zweite Stufe der Erhöhung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beschlossen und wird am 01.01.2012 umgesetzt. Existenzgründer, die jetzt erst gegründet haben, brauchen im Jahr nur den halben Beitragssatz zahlen.
Die 12 Tipps zur sozialen Absicherung für den Existenzgründer und Unternehmer sind folgende:
Zu der persönlichen Absicherung des Existenzgründers und des Unternehmers gehört die Krankenversicherung. Über die Krankenversicherung habe ich bereits am 14.02.2011 einen Artikel geschrieben (Zu dem Artikel "Krankenversicherung" klicken Sie hier!). Jetzt möchte ich über zusätzliche persönliche Absicherungen des Existenzgründers und Unternehmers schreiben, nämlich über Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente, Unfallversicherung, Risiko-Lebensversicherung und Alterssicherung.
Die Arbeitskraft von Existenzgründern und Unternehmern ist ihr wichtigstes Kapital. Besonders wichtig sind daher alle Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken.
Ein existenzbedrohendes Risiko und akuter Versicherungsbedarf liegen vor, wenn denkbare Ereignisse finanzielle Folgen haben können, die aus eigenen finanziellen Mitteln nicht zu decken sind: z.B. Krankheit oder der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall.
Wenn ich hier die wichtigsten betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer und Unternehmen aufzähle, heißt das nicht, dass Sie unbedingt alle Versicherungen abschließen müssen. Die Liquidität Ihres Betriebes muss natürlich in der Lage sein, die Versicherungsprämien auch zu bezahlen. Darum sollten Sie prüfen, welche Versicherungen für Sie erste Priorität haben und welche Sie später oder gar nicht abschließen. Ihr Versicherungsvertreter bzw. –makler kann Ihnen dazu ganz bestimmt weiter helfen.
Das unternehmerische Risiko, das jeder Selbständige tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge gegen Schäden, die z. B. durch Einbruch, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen, sollte jedoch jeder Unternehmer und Freiberufler treffen.
Gerade für Existenzgründerinnen und Existenzgründer könnte der Traum vom eigenen Betrieb schnell platzen, wenn solche Pannen auch noch aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Das Bundeskabinett hat die Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer / Selbstständige über 2010 hinaus verlängert. Sie wird aber deutlich teurer: Langfristig sollen sich die Beiträge vervierfachen.



